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Mit der Health Claims Übersicht von SEEWALD erhalten Sie eine wertvolle erste Orientierung, welche gesundheitsbezogenen Aussagen rechtlich zulässig sind – ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer starken, vertrauenswürdigen Markenkommunikation.
Erklärung zu den Health Claims
(siehe Verordnung (EU) 1924 / 2006, Artikel 13)
Health Claims sind gesundheitsbezogene Aussagen zu Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln. Die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüften und bewerteten Aussagen zu einzelnen Stoffen (hauptsächlich Vitamine, Mineralstoffe und Fettsäuren) gelten EU-weit.
Mit der “Health-Claims-Verordnung” (auch “HCVO”) Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel wurden 2006 europaweite harmonisierte Vorschriften zur Kennzeichnung und Werbung festgelegt. Die Zielsetzung sollte sein, den Verbraucher vor irreführenden und wissenschaftlich nicht belegten Aussagen über Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel zu schützen.
Mit 14.12.2012 ist die Health-Claims-Verordnung in Kraft getreten und in der Verordnung EG 432/2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern geregelt. Eine Vielzahl von beantragten Health Claims wurde abgelehnt. Die Positivliste umfasst derzeit über 220 explizit zugelassene Health Claims.
Die den Produkten zugeordneten Claims sind nur Kurzformen. Der originale Wortlaut jedes Claims mit seinen Bedingungen entstammt der Verordnung (EU) 432/2012 der Kommission vom 16. Mai 2012 zur “Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie der Entwicklung und die Gesundheit von Kindern.”
Quellen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32012R0432&from=DE