Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) B2B
1. Allgemeines und Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Nachfolgenden kurz „AGB“ genannt) gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren durch die SEEWALD Private Label GmbH (im Nachfolgenden kurz „SWPL“ genannt) im „B2B“ Bereich. Im „B2B“ Bereich gelten grundsätzlich die konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht; es sei denn, es handelt sich um ein sogenanntes Gründungsgeschäft iSd § 1 Abs. 3 KSchG.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt SWPL nicht an, es sei denn, SWPL hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen von SWPL gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.
1.3 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der SWPL erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Die AGB gelten im „B2B“ Bereich somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers sind rechtlich nur bindend, wenn diesen seitens SWPL schriftlich zugestimmt wurde. Mitarbeiter der SWPL sind nicht berechtigt, Abmachungen zu treffen, die von diesen AGBs oder Listenpreisen abweichen. Diesbezügliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
1.4 Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Bestellungen können persönlich, per Telefon, per Fax oder per E-Mail aufgegeben werden. Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der SWPL rechtswirksam zustande. Teillieferungen sind zulässig.
1.5 Angaben in Katalogen, Prospekten, etc. sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist vom Kunden zu prüfen, widrigenfalls das Geschäft mit dem bestätigten Inhalt zustande kommt.
1.6 Die derzeit gültigen AGB können jederzeit auf der Website https://seewald-privatelabel.com/agb/ abgerufen und ausgedruckt werden.
2. Preise, Versandkosten
2.1 Alle Preisangaben sind unverbindlich und freibleibend.
2.2 Die Händlerpreise (AEP) verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Kosten von Verpackung und Versand.
2.3 Empfohlene Verkaufspreise (AVP) verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Kosten von Verpackung und Versand.
2.4 Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.
2.5 Für Lieferungen an deutsche und österreichische Adressen verrechnen wir derzeit eine Lieferpauschale von € 4,90 exkl. MwSt. Für Lieferung an Schweizer Adressen verrechnen wir derzeit eine Lieferpauschale von € 15,00 exkl. MwSt.
2.6 Die Lieferpauschale entfällt für Lieferungen ab einem Nettobestellwert von € 150,00. Dies gilt für Lieferungen nach Österreich und Deutschland.
3. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
3.1 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf dem Konto der SWPL als Zahlung.
3.2 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist dieser nach Wahl von SWPL zum Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder zur Zahlung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verpflichtet.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzugs, die der SWPL entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften jedenfalls einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
3.4 Die Aufrechnung mit von SWPL bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts eines rechtskräftigen Titels oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften.
4. Lieferzeit, Lieferverzug, Unmöglichkeit, Annahmeverzug
4.1 Zur Leistungsausführung ist SWPL erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seine Verpflichtungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachgekommen ist. Die Lieferfristen und -termine werden von SWPL nach Möglichkeit eingehalten. Diese sind – falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart – unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bestellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.
4.2 Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Sphäre von SWPL liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Streik, Pandemien, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile.
4.3 Ersatzansprüche des Kunden sind in Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen.
4.4 Wenn eine Lieferung in Folge von Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen bei Vorlieferanten von SWPL nicht möglich ist, ist SWPL berechtigt, ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
4.5 Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist SWPL nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
5. Lieferung und Vorbehalt
5.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware auf Wunsch des Käufers vom Lager der SWPL an die vom Kunden angegebene Adresse.
5.2 SWPL steht es frei, per Nachnahme zu senden. Die Nachnahmekosten übernimmt SWPL. Die Anlieferung erfolgt per Post oder gewerblichen Paketdiensten.
5.3 Die Lieferung erfolgt, solange der Vorrat reicht. Sollte eine Lieferung seitens SWPL nicht möglich sein, kann SWPL die Annahme der Bestellung ablehnen. Sollten nicht alle bestellten Waren vorrätig sein, ist SWPL zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist. Bei eventuell auftretenden elektronischen Rechen-, Schreib-, Druck- oder Übertragungsfehlern besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Auftrag abzulehnen.
5.4 Falls beim Käufer beschädigte Ware angeliefert wird, ist dies SWPL unverzüglich mitzuteilen, damit kostenlos eine Ersatzlieferung gesendet werden kann. Der Käufer wird vor Ersatzlieferung SWPL die beschädigte Ware zur Verfügung stellen.
5.5 Die Lieferung ist unversichert. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem Spediteur oder der sonstigen Versandperson übergeben wurde; im Falle des Annahmeverzugs des Kunden ab Versandbereitschaft. Dies gilt auch für Teillieferungen.
6. Zahlungsarten
6.1 Die Zahlung ist möglich mittels Erlagscheines oder Banküberweisung unter Angabe der Rechnungsnummer. Weiter besteht die Möglichkeit, die Zahlung über einen SEPA B2B Lastschrifteinzug durchzuführen.
6.2 Bei Zahlung per Lastschrift hat der Käufer ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von SWPL.
7.2 Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.
7.3 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung über den gekauften Gegenstand an einen Dritten unzulässig.
7.4 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Ware von SWPL mit anderen Materialien erwirbt SWPL Miteigentum an den dadurch entstehenden Erzeugnissen nach Maßgabe der Wertschöpfungsanteile.
7.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentumsrecht der SWPL hinzuweisen und die SWPL unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere die Kosten von Interventionsprozessen und dergleichen, zu tragen.
8. Rückgaberecht
8.1 Für den Fall, dass es aus Qualitätsgründen zu einer Beanstandung kommt, kann SWPL ausschließlich von ihr ausgelieferte, original versiegelte Ware zur Gutschrift retour nehmen. Die Höhe der Gutschrift ist von der Bestellungszeit und Haltbarkeit abhängig:
Regelung 1 (Mindesthaltbarkeit „MHD“ länger als 14 Monate): Die Retourware wird ohne Abzug in voller Höhe erstattet, wenn die Retoure im Laufe der ersten 6 Monate nach Belieferung erfolgt. Retourware, deren Apothekenbelieferung länger als 6 Monate zurückliegt und die ein MHD hat, das mindestens 14 Monate vor ihrem Ablauf ist, erfolgt ein Abzug in Form einer Bearbeitungsgebühr von Mindesthöhe von € 10,00 bis max. 5% des Verkaufspreises.
Regelung 2 (MHD kürzer als 14 Monate): Retourware wird ohne Abzug in voller Höhe erstattet, wenn die Retoure im Laufe der ersten 6 Monate nach Apothekenbelieferung erfolgt. Bei Ware, deren Apothekenbelieferung länger als 6 Monate zurückliegt und die ein MHD hat, das kürzer als 14 Monate ist, kann eine Retoure nicht erfolgen.
Regelung 3: Umtausch und Rückgabe bei Eigenmarken-Bestellungen ausgeschlossen.
8.2 Die Rücksendung erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr des Käufers.
9. Eigenmarken Produkte
9.1 Auf Wunsch des Kunden kann die Ware mit einem individuellen Design bzw. Branding durch SWPL geliefert werden (Eigenmarken Produkte).
9.2 Sollte der Kunde vor Fertigstellung der Ware bzw. Lieferung durch SWPL Eigenmarken-Produkte, welche ausschließlich für den Kunden produziert und designed werden, stornieren, wird für die bereits geleistete Vorarbeit (Grafik, Auftragsbestätigung, etc.) eine Bearbeitungsgebühr bis zu max. 5% des Verkaufspreises verrechnet.
9.3 Nach Fertigstellung der Ware durch SWPL ist eine Rückgabe nur in den in Punkt 9. beschriebenen Fällen möglich.
10. Gewährleistung
10.1 Mängelrügen sind vom Kunden unmittelbar nach Empfang der Lieferung, längstens jedoch binnen 5 Tagen ab Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben.
10.2 Für Mängel, welche bei der Untersuchung anlässlich der Lieferung nicht erkannt werden konnten, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Lieferung und wird durch Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen, sie gilt auch für Teillieferungen. Solche Mängel sind binnen 3 Tagen ab Entdeckung des Mangels bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben. Die rechtzeitige Anzeige eines Mangels ersetzt nicht die gerichtliche Geltendmachung dieses Mangels innerhalb der Verjährungsfrist.
10.3 Abweichungen der bestellten von der gelieferten Ware, wie etwa falsche Ware (Aliudlieferung), müssen binnen 3 Tagen ab Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung geltend gemacht werden, auch wenn die Ware nicht direkt an den Kunden geliefert wird. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt und kann von uns nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden.
10.4 Die Beratung von SWPL, gleichgültig in Wort oder Schrift, ist unverbindlich und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung und für den beabsichtigten Zweck. Bei Nachlieferungen übernimmt SWPL für die exakte Übereinstimmung mit der Erstlieferung keine Gewähr.
10.5 Der Kunde hat stets die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware im Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen, die Rechtsvermutung des § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10.6 Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne schriftliche Einwilligung von SWPL der Kunde selbst oder Dritte Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Sache vornehmen. Im Falle der Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern.
10.7 Für diejenigen Waren, die SWPL von Zulieferanten bezogen hat, leistet diese lediglich Gewähr im Rahmen der von SWPL gegen den Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. SWPL leistet bei den von SWPL gelieferten Produkten lediglich Gewähr dafür, dass diese die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen. Für darüber hinausgehende, wie insbesondere in öffentlichen Äußerungen – wie z.B. Werbung und in den der Produkten beigefügten Angaben – enthaltenen Eigenschaften leistet SWPL nur dann Gewähr, wenn diese Eigenschaften von SWPL im Zuge der Auftragserteilung schriftlich zugesichert worden sind.
10.8 Es bleibt SWPL überlassen, ob die Gewährleistungsansprüche durch Austausch, Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung erfüllt werden.
10.9 Sofern in einer Sondervereinbarung nicht anders geregelt, ist der Erfüllungsort für die aus dem Titel der Gewährleistung zu erbringenden Leistungen der Sitz des Unternehmens von SWPL.
10.10 Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen – ausgenommen reine Geldforderungen – ist unzulässig. Bei Weiterverkauf der gelieferten Ware durch den Kunden entfallen gegenüber SWPL sämtliche Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung, das Regressrecht gemäß § 933 b ABGB ist ausgeschlossen.
11. Haftung
Für Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haftet SWPL im Höchstmaß des bei SWPL bestellten Auftragswertes und nur bei eigenem groben Verschulden oder grobem Verschulden der für SWPL tätigen Erfüllungsgehilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche SWPL bereits bei leichter Fahrlässigkeit haften. Der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und Schaden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
12. Bilddarstellungen
Die Bilddarstellungen auf der Website, Social Media-Kanälen (z.B. Facebook, Instagram), Prospekten oder in E-Mail-Angeboten geben nicht unbedingt eine exakte Darstellung der Ware wieder. Fehler und Irrtümer bei Produktbeschreibungen und Preisen sind vorbehalten.
13. Verbesserungen und Änderungen
SWPL behält sich das Recht vor, Produktveränderungen, die aus Sicht des Herstellers einer Qualitätsverbesserung dienen, auch ohne Vorankündigung durchzuführen.
14. Datenschutz
14.1 SWPL ist verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.
14.2 SWPL verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem. Art 13 ff DSGVO findet der Kunde auf der Homepage unter: https://seewald-privatelabel.com/datenschutz/.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (z.B. EVÜ, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes.
15.2 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Salzburg. Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz der SWPL.
15.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt.
15.4 Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Korrespondenzen, Kundendienst und Beschwerdeerledigung werden in deutscher Sprache verfasst.